Peter Aebi Immo

Was ist mit dem Garten im Stockwerkeigentum

Was ist mit dem Garten im Stockwerkeigentum……

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Wenn ein Eigentümer/in nicht zahlt.....

was kann man machen? und wie?…..

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Die Normalität tritt "hoffentlich" ein....

Ob das Wirklichkeit ist, wird sich zeigen.

Sie als Eigentümer sind gefordert
-> wollen Sie auch zukünftig "Handlungsfähig" bleiben?

Dann schauen Sie doch mal, was Ihr Reglement dazu sagt.
Die Frage könnte lauten: "Wollen wir das alte Reglement überarbeiten?"

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Unsere Gesundheit ist uns wichtig - Ihre auch?

Wir sind überzeugt, dass auch Ihnen Ihre Gesundheit was bedeutet. Deshalb erlauben Sie uns folgende Informationen und Regeln für die kommende Eigentümerversammlung zu erwähnen:


Wenn immer möglich:
  • Geben Sie Ihre Stimme zu den Traktanden online ab (Aebi Immo APP)
  • - oder übergeben einem Nachbar/In ihre Vollmacht)

  • Pro Eigentümer (Kopfstimme) erwarten wir maximal eine Person an der Versammlung

  • Auf Händeschütteln verzichten wir weiterhin

  • Abstand und gegenseitige Rücksichtnahme sehen wir als selbstverständlich an.

2G / 2G+ / oder doch schriftlich......

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir davon ausgehen, dass nun auch in diesem Frühjahr erneut keine physischen Versammlungen von uns durchgeführt werden können.

Wichtigen Traktanden, welche einen Meinungsaustausch bedingen, werden in den Sommermonaten anlässlich eine ausserordentlichen Versammlung nachgeholt.

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(HEV 12.2021)
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